Das aktuelle Thema.
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Berufspolitische Informationen
Eingeschränkte Heilerlaubnis - nur Psychotherapie - nach dem HPG
Hier ist im Zusammenhang mit dem PTG viel in Bewegung. Manche Bundesländer möchten die auf Psychotherapie eingeschränkte Heilerlaubnis ganz abschaffen, andere wollen sie
für klinische Psychologen beibehalten, wieder andere wollen bei der alten Regelung
bleiben. Die Tendenz ist jedoch zur Zeit eindeutig (mit Ausnahme von NRW): Die alte
Regelung abschaffen. Es hat sich eine länderübergreifende Kommission gebildet, die sich mit
dem Thema beschäftigt. Die Federführung hat dabei Rheinland-Pfalz.
Kommissionsvorsitzender ist: Dr. Faltin, Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales, Bauhofstr. 9, 55116 Mainz. Telefonische Auskunft gibt in diesem Ministerium Frau Hermann, Tel. 06131/164371. In den anderen Bundesländern müßte man sich an die jeweiligen
Gesundheitsministerien wenden. Adressen sind in der Geschäftsstelle erhältlich.
Wir bemühen uns als Verband bei den entsprechenden Stellen deutlich zu machen, daß die
Ausübung eines fundierten psychotherapeutischen Verfahrens auf Grundlage der
eingeschränkten Heilerlaubnis auch für zukünftige TherapeutInnen unbedingt möglich sein
sollte. Aber auch Einzelaktivitäten wären sicherlich sinnvoll.
KollegInnen, die die eingeschränkte Heilerlaubnis nach HPG anstreben, sollten auf
jeden Fall sofort den Antrag dafür einreichen!
Die Fristen sind in den Ländern unterschiedlich und ändern sich immer noch, aus
Rheinland-Pfalz bekam ich den Hinweis: "besser heute als morgen" (den Antrag einreichen)...
Anne Schmidt-Gertz
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Quelle: Gestalt Art. Eine Zeitung des Instituts für Gestalttherapie und Gestaltpädagogik e.V. (IGG), 1. Ausgabe, Berlin, 1. Mai 1999, S. 7.