Das aktuelle Thema.
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NRW-Gesundheitsämter zum "Heilpraktiker und PsychThG"
Von Wilhelm Nolting/DG-NLPt, Februar 1999
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Liebe NLPlerInnen,
unlängst wurde in der Mailing-Liste ( nlp4all ) diskutiert, wie sich in 1999 und
später die neue Gesetzeslage auswirkt bzgl. der Durchführung von
Psychotherapeutischen Anteilen bei NLP-Interventionen. Zum Grundsätzlichen ist einiges diskutiert worden und auf ( nlp.eu ) auch gespeichert. Unklar waren Aspekte eines Bestandschutzes derjenigen, die bislang
psychotherapeutisch tätig waren und ihre Tätigkeiten abgesichert hatten
via 'kleinem' Heilpraktiker.
Hierzu gibt es eine neue Lage: In NRW schreiben aktuell die lokalen Gesundheitsämter als federführende Behörde die bei ihnen gemeldeten Heilpraktiker, die sich insbesondere auf Psychotherapie 'spezialisiert' hatten, an mit u.a. folgendem Text:
"... am 1.1.99 ist das Gesetz über die Berufe des Psychologischen
Psychotherapeuten und des Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten
(PsychThG) in Kraft getreten.
Mit Inkrafttreten ist die Bezeichnung "Psychotherapeut/in" geschützt und
darf von anderen Personen als Ärzten, Psychologischen Psychotherapeuten
oder Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten nicht geführt werden.
Das Führen dieser Bezeichnung durch nicht berechtigte Personen ist ab
diesem Zeitpunkt unter Strafe gestellt. Das gilt auch für
Diplom-Psychologen/innen, die nicht beabsichtigen, die Approbation nach
dem PsychThG zu beantragen.
Auch das Führen der Bezeichnung "Psychotherapeut/in" in Verbindung mit
dem Heilpraktikergesetz, z.B. "Heilpraktischer Psychotherapeut" oder
"Psychotherapeut nach dem Heilpraktikergesetz" ist unzulässig.
Da Ihnen die Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde - eingeschränkt auf
den Bereich der Psychotherapie - nach §1 Abs.1 HPG erteilt worden ist ..., möchte ich Sie auf die durch das PsychThG geschaffene Rechtslage
hinsichtlich der den Ärzten, Psychologischen Psychotherapeuten und den
Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten vorbehaltene Führung der
Bezeichnung "Psychotherapeut/in" hinweisen und Sie ausdrücklich auf
mögliche wettbewerbsrechtliche und strafrechtliche Folgen des Führens
dieser Bezeichnung durch nicht berechtigte Personen aufmerksam machen.
Entsprechend einem Vorschlag des Ministeriums für Frauen, Jugend,
Familie und Gesundheit des Landes NRW empfehle ich Ihnen, ab sofort die
Bezeichnung "Heilpraktiker/in (Psychotherapie)" zu führen.
Auch alle Personen, die sich zukünftig der auf das Gebiet der
Psychotherapie eingeschränkten Heilpraktikerüberprüfung erfolgreich
unterziehen, erhalten ausschließlich diese Berufsbezeichnung. ..."
Soweit der Auszug aus der Empfehlung, wie künftig mit den
Begrifflichkeiten umgegangen werden könnte...
Beste Grüße
Wilhelm Nolting