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Lesezeichen [ QR-Code ] Do 21 Nov 2024 12:09:23


 Das aktuelle Thema.
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NRW-Gesundheitsämter zum "Heilpraktiker und PsychThG"

Von Wilhelm Nolting/DG-NLPt, Februar 1999



Liebe NLPlerInnen,

unlängst wurde in der Mailing-Liste ( nlp4all ) diskutiert, wie sich in 1999 und später die neue Gesetzeslage auswirkt bzgl. der Durchführung von Psychotherapeutischen Anteilen bei NLP-Interventionen. Zum Grundsätzlichen ist einiges diskutiert worden und auf ( nlp.eu ) auch gespeichert. Unklar waren Aspekte eines Bestandschutzes derjenigen, die bislang psychotherapeutisch tätig waren und ihre Tätigkeiten abgesichert hatten via 'kleinem' Heilpraktiker.

Hierzu gibt es eine neue Lage: In NRW schreiben aktuell die lokalen Gesundheitsämter als federführende Behörde die bei ihnen gemeldeten Heilpraktiker, die sich insbesondere auf Psychotherapie 'spezialisiert' hatten, an mit u.a. folgendem Text:

"... am 1.1.99 ist das Gesetz über die Berufe des Psychologischen Psychotherapeuten und des Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (PsychThG) in Kraft getreten. Mit Inkrafttreten ist die Bezeichnung "Psychotherapeut/in" geschützt und darf von anderen Personen als Ärzten, Psychologischen Psychotherapeuten oder Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten nicht geführt werden. Das Führen dieser Bezeichnung durch nicht berechtigte Personen ist ab diesem Zeitpunkt unter Strafe gestellt. Das gilt auch für Diplom-Psychologen/innen, die nicht beabsichtigen, die Approbation nach dem PsychThG zu beantragen. Auch das Führen der Bezeichnung "Psychotherapeut/in" in Verbindung mit dem Heilpraktikergesetz, z.B. "Heilpraktischer Psychotherapeut" oder "Psychotherapeut nach dem Heilpraktikergesetz" ist unzulässig.

Da Ihnen die Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde - eingeschränkt auf den Bereich der Psychotherapie - nach §1 Abs.1 HPG erteilt worden ist ..., möchte ich Sie auf die durch das PsychThG geschaffene Rechtslage hinsichtlich der den Ärzten, Psychologischen Psychotherapeuten und den Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten vorbehaltene Führung der Bezeichnung "Psychotherapeut/in" hinweisen und Sie ausdrücklich auf mögliche wettbewerbsrechtliche und strafrechtliche Folgen des Führens dieser Bezeichnung durch nicht berechtigte Personen aufmerksam machen.

Entsprechend einem Vorschlag des Ministeriums für Frauen, Jugend, Familie und Gesundheit des Landes NRW empfehle ich Ihnen, ab sofort die Bezeichnung "Heilpraktiker/in (Psychotherapie)" zu führen. Auch alle Personen, die sich zukünftig der auf das Gebiet der Psychotherapie eingeschränkten Heilpraktikerüberprüfung erfolgreich unterziehen, erhalten ausschließlich diese Berufsbezeichnung. ..."

Soweit der Auszug aus der Empfehlung, wie künftig mit den Begrifflichkeiten umgegangen werden könnte...

Beste Grüße
Wilhelm Nolting


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Der Inhalt dieser Seite wurde am 31.08.2024 um 13.37 Uhr aktualisiert.
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