Tabelle 1 Übersicht zu den aktuell diskutierten Gesetzen Psychotherapeuten-Gesetz (PsychThG), Gesetz zur Ausübung der Heilkunde (HPG) und dem Hamburger Gesetzentwurf zu Verträgen auf dem Gebiet der gewerblichen Lebensbewältigungshilfe.
Gesetz |
Aufgabenbereich/ |
Tätigkeiten |
Zielgruppe |
Abrechnung/ Rechnung |
Status |
Ausbildung |
Zulassungsvoraussetzungen |
Besonderheiten |
PsychThG (PTG) |
Ärztliche / Psychologische Psychotherapie Feststellung (Diagnose) und Behandlung (Heilung oder Linderung) von Störungen mit Krankheitswert, bei denen Psychotherapie indiziert ist. |
International klassifiziert von der WHO werden psychische Störungen u.a. mittels ICD10 (Huber Verlag 1993): (siehe Tabelle 2) |
bei approb. Ärzte oder Dipl.-Psychologen: alle Personen; bei Dipl.-Pädagogen oder Dipl.-Soz.-Pädagogen: Kinder und Jugendliche |
bei möglicher sozialrechtl. Anerkennung der Psychotherapeuten: Krankenkassen bezahlen; 10 DM Eigenanteil (Sozialklausel möglich) Private Abrechnung möglich NICHT MWSt-pflichtig |
bei Anerkennung der Approbation: Ärztlicher/ Psychologischer Psychotherapeut; Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut. (der Titel Psychotherapeut ist gesetzlich geschützt!) FREIBERUFLER |
i. d. Regel: 5jährige Teilzeit oder 3jährige Vollzeitausbildung; theor. und praktische Ausbildung sowie staatliche Prüfung; Ausbildung in Hochschulen oder anerkannten Instituten; 1 Jahr praktische Tätigkeit in Psychatrie und anerkannten Psychotherapieeinrichtungen |
akademische Ausbildung notwendig: Studium der Medizin, Psychologie, Pädagogik oder Sozial-Pädagogik (oder analog Ähnliches in Europa/ Welt) |
gesetzlich gewollte Gleichstellung von psychologischen Psychotherapeuten zu Medizinern mit entsprechenden Vor- und Nachteilen wie Altersgrenze, Niederlassungsbeschränkungen, Zielgruppeneinschränkungen für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten, Zuteilung der Höhe der Vergütung seitens der Kassen etc. Strenge Werbebeschränkung! (s.unten) |
HPG |
Tätigkeiten zur Ausübung der Heilkunde (allgemeine Heilerlaubnis/ eingeschränkte Heilerlaubnis) |
1939 erlassen, 1953 revidiert. Ermöglicht "Nicht-Ärzten" eine Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde |
alle Personen, die Psychotherapie nachfragen möchten |
private Abrechnung; Private Krankenkassen übernehmen manchmal Anteile der Kosten; NICHT MWSt-pflichtig |
ohne Einschränkung: Heilpraktiker; allgemeine Heilerlaubnis; mit Einschränkung: Heilpraktiker für Psychotherapie (only!) innerhalb der Sorgfaltspflicht. meist FREIBERUFLER |
i. d. Regel in zahlreichen Schulen Ausbildung zum Heilpraktiker oder auch selbstorganisiert; Staatliche Prüfung erfordert ein fundiertes Wissen und möglichst praktische Vorerfahrung bzgl. der Themenbereiche. |
allgemeine Unbescholtenheit, mind. 26 Jahre, Vorkenntnisse sehr nützlich! |
strenge Werbebeschränkung! (allgemein gestattet sind Praxisschild, Eintragung im Tel.-Verzeichnis, Zeitungsanzeigen für Eröffnung, Urlaubsvertretung etc., Beiträge und Referate auf Kongressen etc.) |
Hamburger Gesetzentwurf zu Verträgen auf dem Gebiet der gewerblichen Lebensbewältigungshilfe |
Beratung Coaching Supervision Training z.B. Aufarbeitung und Überwindung sozialer Konflikte KEINE Psychotherapie! KEIN Heilversprechen! |
Def. Lebensbewältigungshilfe: Dienstleistung, die Helfer gegenüber einer anderen Person unter deren Mitwirkung mit dem Ziele der Feststellung (Diagnose) oder Verbesserung der seelischen Befindlichkeit oder der geistig-seelischen Fähigkeit erbringt. (z.B. durch Gespräche, Unterricht, mentales und/ oder körperliches Training in sog. Selbsterfahrungsgruppen, Kursen, Workshops oder Selbststudium und Selbsttraining unter Verwendung schriftlicher und/ oder audiovisueller Unterrichtsmittel und/ oder interaktiver Maschinen) |
alle Personen, die es nachfragen möchten |
private Abrechnung. MWSt-Pflichtig (d.h., der Anbieter hat MWSt von den Klienten/ Teilnehmern zu erheben und ans Finanzamt abzuführen. |
manche Titel sind von Berufsverbänden geschützt wie z.B.: Meier, Supervisor DGSv Müller, Supervisor BDP FREIBERUFLER, wenn keine gewerbliche Aktivitäten (z.B. Vertrieb von Büchern, Kassetten etc.) vorliegen |
nicht gesetzlich geregelt. Zumeist gibt es Berufsverbände, die interne Ausbildungscurricula erstellt haben: BDU: Berater BDVT: Trainer
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Praktische und theoretische Erfahrungen |
Ziel des Gesetzentwurfs: Einrichtung eines Verbraucherschutzes für Klienten/ Teilnehmer, wie er bereits in anderen Bereichen (z.B. Verkauf) gilt. Schaffung von Seriosität im Markt. (HPG & PsychThG- approbierte Psychotherapeuten sind ausgenommen, ebenso Aktivitäten von Kirchen, VHS oder anderen gemeinnützigen Bildungseinrichtungen) allgemeine Werbung möglich (bei Beachtung der üblichen gesetzlichen Bestimmungen) |
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