Das aktuelle Thema.
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Heilpraktiker kein Psychotherapeut
Hinweis von Wilhelm Nolting.
MANNHEIM (lsw). Heilpraktiker ohne abgeschlossenes
Psychologiestudium dürfen sich nicht mehr "Psychologischer
Psychotherapeut" nennen, auch wenn sie bereits jahrelang
entsprechend tätig waren. Zudem haben sie keinen Anspruch
auf Kostenerstattung, wenn sie einen Patienten
psychotherapeutisch behandeln. Dies geht aus einem Beschluss
des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (VGH) in
Mannheim hervor. Die Richter wiesen darauf hin, dass seit
Erlass eines entsprechenden Gesetzes im Januar 1999 ein
abgeschlossenes Psychologiestudium Voraussetzung für die
Ausbildung zum psychologischen Psychotherapeuten sei. Der
VGH wies damit die Beschwerde eines Heilpraktikers ohne
Psychologiestudium zurück, der jahrelang als Psychotherapeut
gearbeitet hatte und sich von dem Gesetz benachteiligt sah. Das
Gesetz vom Januar 1999 diene dem Schutz der Patienten und
schränke deshalb in "verhältnismäßiger" Weise das Grundrecht
der Berufsfreiheit ein, betonten die Richter. (AZ: 9 S 2492/99).
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Quelle: Südwestdeutsche Zeitung vom 25.03.2000.