Wolfgang Horn |
Beitrag vom 18-04-00 13:42
Hi, ihr alle,
ist dieser Gesetzentwurf denn mehr als "hört mal, Wähler, wir sind aktiv!" und Arbeitsbeschaffungsprogramm für Juristen und Beamte auf Kosten der Steuerzahler?
Wenn er mehr sein wollte, dann müßten seine Defitionen vor Gericht Bestand haben können. Dann müßten die frei sein von Ideologie, genauer gesagt von Begriffen, die nur durch Glaube gefüllt sind.
Aber: Dienstleistung, die Helfer gegenüber einer anderen Person unter deren Mitwirkung mit dem Ziele der Feststellung (Diagnose) oder Verbesserung der seelischen Befindlichkeit oder der geistig-seelischen Fähigkeit erbringt. (z.B. durch Gespräche, Unterricht, mentales und/ oder körperliches Training in sog. Selbsterfahrungsgruppen, Kursen, Workshops oder Selbststudium und Selbsttraining unter Verwendung schriftlicher und/ oder audiovisueller Unterrichtsmittel und/ oder interaktiver Maschinen)
Hier ist das Versagen vor Gericht schon vorprogrammiert - dieser Entwurf beruht auf dem Glauben an eine Seele, an "seelische Befindlichkeit" oder "geistig-seelische" Fähigkeit. Ich habe noch keine Seele gesehen, dieser Begriff ist eine Scheinerklärung für Dinge, die der Sprecher nicht begriffen hat.
Solche Scheinerklärungen liefern uns den Ideologen aus, die den "rechten Glauben" fordern und gegen Unfolgsame mit Kreuzzügen und der Inquisition vorgehen, die Torquemada nacheifern, aber sicher nicht so konsequent sein werden wie der.
Mir scheint, vor solch einem hohlen Gesetz braucht man eigentlich keine Angst zu haben. Es beweist nur die Unfähigkeit der Beamten und Politiker, die es entworfen haben.
Ciao Wolfgang |